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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nordamerika

1. BEDINGUNGEN

Diese Verkaufsbedingungen sind der ausschließliche Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer; es gibt keine anderen Bedingungen, Abmachungen, Vereinbarungen als die hierin angegebenen. Der Beginn der Arbeit des Verkäufers an den Produkten, die Gegenstand der Bestellung des Käufers sind, der Versand der Produkte oder die Ausführung aller oder eines Teils der Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind, je nachdem, was zuerst eintritt, stellen eine Annahme der Bestellung des Käufers und dieser Geschäftsbedingungen ohne zusätzliche oder abweichende Bedingungen dar. Diese Geschäftsbedingungen können weder geändert noch aufgehoben werden, außer in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Amtsträgers der Partei, die hierdurch an diese Bedingungen gebunden ist. Die Annahme der Bestellung des Käufers erfolgt vorbehaltlich der Annahme der hierin enthaltenen ausdrücklichen Geschäftsbedingungen. Wenn irgendwelche Bestimmungen der Bestellung des Käufers oder andere Schriften von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder anderweitig im Widerspruch zu diesen stehen, gelten diese Geschäftsbedingungen, und die in der Bestellung des Käufers oder anderen Schriften enthaltenen Bedingungen werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.

2. PREIS

Die angebotenen Preise basieren auf aktuellen Steuern (außer Verkaufssteuern), Frachtkosten, US-Tarifklassifikationen und Einfuhrzöllen. Der Käufer hat alle erhöhten Kosten zu tragen, die sich aus solchen änderungen oder aus der Wahl des Transportmittels durch den Käufer ergeben. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Steuern oder sonstigen Abgaben, die von einer nationalen, staatlichen oder kommunalen Regierung auf den Verkauf, die Verwendung, die Produktion oder den Transport des Produkts erhoben werden und die der Verkäufer zu zahlen hat.

3. PREISANPASSUNGEN

Der Verkäufer kann die Produktpreise jederzeit anpassen. Der Käufer kann Bestellungen sofort nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung aussetzen. Falls ein Preisschutz in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien angegeben ist, kann der Verkäufer diesen Preisschutz für ein Produkt bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, die vom Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmt werden, vorübergehend aussetzen. Der Verkäufer führt den Preisschutz für das Produkt wieder ein, wenn er bestimmt, dass die Marktbedingungen für das Produkt nicht mehr außergewöhnlich sind.

4. ZAHLUNG

Die Zahlungsbedingungen sind netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. überfällige Salden unterliegen einer Verzugsgebühr von 1 1/2 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Käufer trägt die gesamten Gebühren, Auslagen und Gerichtskosten, die bei der Einziehung geschuldeter Beträge anfallen.

5. BEHÄLTER

Der Verkäufer behält das Eigentum an allen Mehrwegbehältern. Der Käufer darf die Behälter nur für die Lagerung des Originalinhalts verwenden. Der Käufer muss die Behälter innerhalb von 90 Tagen nach der Lieferung leer und in gutem Zustand an den Verkäufer zurückgeben. Der Käufer hat auf alle Mehrwegbehälter ein Pfand zu zahlen. Der Verkäufer schreibt das Pfand abzüglich der Bearbeitungsgebühr dem Konto des Käufers gut, wenn der Käufer die Behälter F.O.B. zurückgibt. Der Verkäufer gibt die Behälter in gutem Zustand innerhalb von 90 Tagen zurück. Wenn die Behälter nicht innerhalb von 90 Tagen zurückgegeben werden, kann der Verkäufer die Behälter ablehnen und den vollen Pfandbetrag einbehalten.

6. TITEL UND VERLUSTRISIKO.

Titel und Verlustrisiko für Produkte gehen an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, es sei denn, die Produkte werden in den Fahrzeugen des Verkäufers versandt; in diesem Fall gehen Titel und Verlustrisiko auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug auf das Grundstück des Käufers fährt. Der Käufer ist verpflichtet, Eisenbahnkesselwagen innerhalb von 48 Stunden zu entladen (außer an Sonn- und Feiertagen).

7. GARANTIE

Der Verkäufer garantiert, dass die Markenprodukte des Verkäufers den zum Lieferzeitpunkt veröffentlichten Spezifikationen des Verkäufers entsprechen. Der Verkäufer garantiert, dass die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen mit den Standardspezifikationen des Verkäufers oder, falls keine vorhanden sind, mit den Standardpraktiken des Verkäufers konform sind. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer als Vertriebshändler für Produkte agiert, die nicht unter der Marke des Verkäufers vertrieben werden (Wiederverkaufsprodukte), und dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Qualität der Produkte nicht unter der Kontrolle des Verkäufers stehen. Dementsprechend gibt der VERKÄUFER KEINERLEI GARANTIEN BEZÜGLICH DER WIEDERVERKAUFSPRODUKTE. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN ERSETZEN UND SCHLIESSEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS. DER VERKÄUFER SCHLIESST AUSDRÜCKLICH GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER MARKTGÄNGIGKEIT AUS.

8. RECHTSMITTEL

Die Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte beschränkt sich nach seiner Wahl ausschließlich auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte oder die Rückerstattung des Kaufpreises solcher Produkte. Die Haftung des Verkäufers für eine fehlerhafte oder fahrlässige Dienstleistung ist darauf beschränkt, dass der Verkäufer die Dienstleistung erneut erbringt oder einen Betrag zurückerstattet, der den für die Dienstleistung gezahlten Betrag nicht übersteigt, oder, falls die Dienstleistungen kostenlos erbracht wurden, einen Betrag zahlt, der den Betrag nicht übersteigt, der für die Produkte gezahlt wurde, auf die sich die Dienstleistungen in den 12 Monaten vor dem Haftungsfall bezogen haben.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUS EINER TATSÄCHLICHEN ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DER GARANTIE, EINER ENTSCHÄDIGUNG, EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER PRODUKTHAFTUNG, EINEM BEITRAG ODER EINER RECHTSTHEORIE ENTSTEHT, UND DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE GEWINNE, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE NICHT MIT DIREKTEN PHYSISCHEN SACHSCHÄDEN VERBUNDEN SIND, FÜR ANSPRÜCHE, DIE IM RAHMEN DES VERKAUFS VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN AN DEN KÄUFER GELTEND GEMACHT WERDEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE GEGENSTAND JEGLICHER ANSPRÜCHE DES KÄUFERS SIND.

10. SCHADLOSHALTUNG

Der Käufer stimmt zu, den Verkäufer, seine Amtsträger, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen und Klagegründen in Bezug auf Personen- oder Sachschäden an Dritten, einschließlich Anwaltskosten und tatsächliche Kosten („Ansprüche”), die sich daraus ergeben, und zwar im Umfang seiner Fahrlässigkeit oder nach der Lieferung der Produkte an den Käufer. Der Verkäufer stimmt zu, den Käufer, seine Amtsträger, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter im Umfang seiner Fahrlässigkeit zu verteidigen, zu entschädigen und von Ansprüchen freizustellen.

11. ANSPRÜCHE

Jeglicher Anspruch auf Fehlmengen oder nicht konforme Produkte muss dem Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Jeglicher Anspruch wegen Nichtlieferung des Produkts muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum erfolgen, an dem das Produkt geliefert werden sollte. Alle Ansprüche, die nicht innerhalb dieser 30-Tage-Frist in angemessener Weise feststellbar sind (einschließlich Ansprüche, die nur bei der Verarbeitung, der weiteren Herstellung, der sonstigen Verwendung oder dem Weiterverkauf feststellbar sind), müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer beim Verkäufer eingehen. Der Nichterhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Anspruch innerhalb der geltenden Frist beim Verkäufer gilt als absoluter und bedingungsloser Verzicht des Käufers auf einen solchen Anspruch. Produkte dürfen nicht ohne die Genehmigung des Verkäufers zurückgegeben werden, und der Transport für die Rückgabe wird vom Verkäufer nicht bezahlt, es sei denn, er hat dies im Voraus genehmigt. Beträge, die einer der beiden Parteien gemäß diesen Geschäftsbedingungen geschuldet werden oder von ihr zu zahlen sind, gelten am ersten Jahrestag der endgültigen Lieferung gemäß diesen Geschäftsbedingungen als endgültig beglichen, und alle ausstehenden Rechte einer der beiden Parteien auf über- oder Unterzahlungen, einschließlich der Rechte auf nicht in Anspruch genommene Kredite oder Rückerstattungen, verfallen an diesem Datum.

13. MENGE

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, in einem Monat mehr als einen anteiligen Teil der angegebenen Höchstmenge zu liefern, die sich aus der Division dieser Höchstmenge durch die Gesamtzahl der in der Leistungsperiode enthaltenen Monate ergibt. Wenn es nach Ansicht des Verkäufers aus irgendeinem Grund zu einem Lieferengpass bei den genannten Produkten kommt, kann der Verkäufer seine verfügbaren Lieferungen auf einen oder alle seine verschiedenen Kunden auf einer Basis aufteilen, die er für fair und praktikabel hält, ohne dass er für die Nichtlieferung der angegebenen Menge oder eines Teils davon haftet.

12. HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, die durch Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers („Ereignis höherer Gewalt”) verursacht wurde. Zu einem Ereignis höherer Gewalt gehören unter anderem (a) höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, Explosionen, überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, gerichtliche Verfügungen, Unfälle, Produktmangel, unvorhergesehene Abschaltung wichtiger Versorgungsquellen, Bruch von Maschinen oder Apparaten oder nationaler Notstand, (b) die Unfähigkeit des Verkäufers, das Produkt, den Brennstoff, die Energie, die Rohstoffe, die Arbeitskräfte, die Container oder die Transporteinrichtungen zu Preisen zu erhalten, die der Verkäufer nach seinem Ermessen als wirtschaftlich angemessen erachtet, (c) der Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, das die Leistung undurchführbar macht, oder (d) die Einhaltung der anwendbaren staatlichen Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen in gutem Glauben. Jede auf diese Weise ausgesetzte Lieferung wird ohne Haftung annulliert, ansonsten bleiben diese Geschäftsbedingungen jedoch unberührt. Dieser Abschnitt gilt nicht für Zahlungsverpflichtungen.

14. PRODUKTVERANTWORTUNG

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte auf eine Weise verwendet, behandelt, gelagert, transportiert und entsorgt werden, die der Sicherheit sowie dem Schutz von Personen, Eigentum und Umwelt Rechnung trägt und sowohl den Empfehlungen des Herstellers als auch den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, seine Mitarbeiter in den Verfahren zu unterweisen, die für die Erfüllung der hier angegebenen Anforderungen erforderlich sind, und dafür zu sorgen, dass sie diese kennen und verstehen. Außerdem muss er sicherstellen, dass seine Mitarbeiter angemessen in der Verwendung, Handhabung, Lagerung, dem Transport und der Entsorgung der Produkte geschult sind. Der Käufer erklärt sich ferner bereit, die neueste Ausgabe der Produktliteratur, einschließlich der Sicherheitsdatenblätter, an seine Mitarbeiter und Kunden zu liefern und über diese Lieferungen einen schriftlichen Nachweis zu führen. Der Käufer verkauft nur an Personen, die die Produkte sicher handhaben, verwenden, lagern, transportieren und entsorgen können.

15. BEENDIGUNG

Jede Bestellung oder Lieferung kann beendet oder ausgesetzt werden, (a) von jeder Partei, wenn ein Konkursverfahren von oder gegen die Partei eingeleitet wird, (b) von einer Partei, wenn die andere Partei ihren wesentlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und ein solches Versäumnis nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben wird, wenn ein solches Versäumnis behebbar ist, oder (c) vom Verkäufer, wenn er Grund hat, an der Fähigkeit oder Bereitschaft des Käufers zu zweifeln, für die Produkte zu zahlen.

16. SCHIEDSVERFAHREN

Die Parteien legen alle Streitigkeiten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, einem Schiedsgericht in Seattle (Washington) vor einem Schiedsrichter nach den Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association vor. Eine Partei kann bei jedem zuständigen Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, ohne auf die Rechtsmittel verzichten zu müssen, die ihr gemäß dieser Vereinbarung zustehen. Der Schlichter darf weder Strafschadenersatz oder einen anderen Schadenersatz zusprechen, der nicht am tatsächlichen Schaden bemessen ist, noch die Bedingungen dieser Vereinbarung einschränken, erweitern oder anderweitig abändern. Eine Partei kann ein Urteil über einen Schiedsspruch bei jedem zuständigen Gericht einreichen. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf die Zuerkennung angemessener Anwaltskosten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Staates Washington.


Europa, Naher Osten, Afrika

Diese Verkaufsbedingungen sind der ausschließliche Vertrag zwischen dem Käufer und CHEMPOINT.COM (dem „Verkäufer”); es gibt keine anderen Bedingungen, Abmachungen, Vereinbarungen als die hierin angegebenen. Die Annahme einer schriftlichen Bestellung des Käufers durch den Verkäufer, der Beginn der Arbeit des Verkäufers an den Produkten, die Gegenstand der Bestellung des Käufers sind, der Versand der Produkte oder die Ausführung aller oder eines Teils der Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung des Käufers sind, je nachdem, was zuerst eintritt, stellen den Abschluss eines Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer dar, und diese Geschäftsbedingungen gelten ohne zusätzliche oder abweichende Bedingungen. Diese Geschäftsbedingungen können weder geändert noch aufgehoben werden, außer in schriftlicher Form mit Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters der Partei, die hierdurch an diese Bedingungen gebunden ist. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer setzt voraus, dass der Käufer die hierin enthaltenen ausdrücklichen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn irgendwelche Bestimmungen der Bestellung des Käufers oder andere Schriften von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder anderweitig im Widerspruch zu diesen stehen, gelten diese Geschäftsbedingungen, und die in der Bestellung des Käufers oder anderen Schriften enthaltenen Bedingungen werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.

 

1. ALLGEMEIN

1.1 Annahme und Durchsetzbarkeit

Alle Angebote, Offerten und Ausschreibungen unterliegen den folgenden Bedingungen.

1.1.1 Der Verkäufer ist nur an die dem Käufer zugesandten Bestätigungen gebunden. Der Verkäufer ist nicht an eine mündlich erteilte Auftragsbestätigung gebunden. Mündliche Angebote oder Zusagen binden den Verkäufer erst nachher und in dem Umfang, in dem der Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat. Alle Offerten oder Angebote des Verkäufers, wie auch immer sie gegeben werden, sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.1.2 E-Mail-Nachrichten des Verkäufers gelten als schriftliche Erklärung/Benachrichtigung, außer für den in Abschnitt 1.1 beschriebenen Zweck.

1.1.3 änderungen an einer bestätigten Bestellung sind erst dann wirksam, wenn sie von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers schriftlich im Namen des Verkäufers unterzeichnet wurden.

1.2 Modifikation der Produkte

1.2.1 Solange das Angebot nicht angenommen wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, jederzeit jegliche änderungen vorzunehmen, die er für die Produkte für nützlich hält, und die in seinen Prospekten, Katalogen oder anderen Dokumenten definierten Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Anpassungen an den zu liefernden Produkten vorzunehmen, um diese zu verbessern oder staatliche Vorschriften zu erfüllen.

1.2.2 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Anpassungen an den zu liefernden Produkten oder den zu erbringenden Dienstleistungen vorzunehmen, um diese zu verbessern oder staatliche Vorschriften zu erfüllen.

1.3 Ausstehender Wert

Der Verkäufer ist unter keinen Umständen verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, die zu einer ausstehenden Rechnung führen, welche betragsmäßig oder zeitlich höher ist als die ausstehende Rechnung vor dieser Bestellung, ohne entsprechende Garantien vom Käufer zu erhalten.

1.4 Stornierung einer Bestellung

Der Käufer hat kein Recht, bestellte Produkte oder Dienstleistungen zu stornieren, mit der Ausnahme, dass der Käufer die bestellten Produkte oder Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer stornieren kann, vorausgesetzt, dass der Verkäufer die Auftragsbestätigung bis zum Tag des Eingangs der Stornierung des Käufers noch nicht ausgestellt hat. Die Auftragsbestätigung gilt als an dem Tag ausgestellt, an dem sie datiert wird. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung einer Bestellung durch den Käufer hat der Verkäufer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtbestellpreises, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. [oben]

2. PREISE

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Gebühren, Transport- und Versicherungskosten und alle anderen Kosten, die in übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen festgelegt werden. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Steuern oder sonstigen Abgaben, die von einer nationalen, staatlichen oder kommunalen Regierung auf den Verkauf, die Verwendung, die Produktion oder den Transport von Produkten erhoben werden und die der Verkäufer zu zahlen hat. Der Verkäufer hat das Recht, eine zusätzliche Rechnung für jede Steuer- oder Abgabenerhöhung zwischen dem Versanddatum und dem Lieferdatum auszustellen, für die der Verkäufer gegenüber den zuständigen Behörden haftbar gemacht werden kann. Alle Zahlungen müssen in einer gegenseitig vereinbarten Währung erfolgen.

2.2 Vorbehaltlich der Bedingungen 2.4 und 2.5 ist der Preis für die Dienstleistungen oder für jede Warenlieferung der, der in der entsprechenden Bestellung, wie in der entsprechenden Auftragsbestätigung geändert, angegeben ist, oder, falls darin keine Preisinformationen enthalten sind, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers.

2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, bis die Bestellung bestätigt ist.

2.4 Der Verkäufer hat den Käufer 15 Tage im Voraus über jede Preiserhöhung zu informieren. Der Käufer ist nur dann berechtigt, seine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu stornieren, wenn die Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen der jeweiligen Bestellung geliefert werden, vom Verkäufer aus dem normalen Lagerangebot des Verkäufers bereitgestellt werden und nicht Teil einer bestimmten Lagervereinbarung sind, wobei eine solche Mitteilung innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung durch den Käufer zu erfolgen hat. Wenn die schriftliche Stornierung nicht innerhalb von 2 Tagen beim Verkäufer eingeht, bleibt der Vertrag in Kraft.

2.5 Der Verkäufer kann die Preise jederzeit anpassen, wenn dem Verkäufer aus einem der folgenden Gründe erhöhte Kosten für die Lieferung der Produkte an den Käufer entstehen:

(i) staatliche Interventionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Anordnungen oder Richtlinien, änderungen von Steuern, Zöllen, Rabatten und Währungsumtausch; und/oder

(ii) unkontrollierbare Rohstoffkostensteigerungen aufgrund von Energieknappheit, Produktknappheit oder Produktionsausfällen und unvorhergesehenen Kostensteigerungen bei der Einfuhr von Produkten, die die Vertragsbedingungen wirtschaftlich unrentabel machen; und/oder

(iii) erhöhte Transportkosten.

3. ZAHLUNG

3.1 Zahlungsfrist

3.1.1 Die Zahlungsbedingungen sind netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum. überfällige Salden unterliegen einer Verzugsgebühr von 1 1/2 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, und es liegt im völligen Ermessen des Verkäufers, ob eine Verrechnung oder ein Abzug vorgenommen wird. Der Käufer trägt die gesamten Gebühren, Auslagen und Gerichtskosten, die bei der Einziehung geschuldeter Beträge anfallen.

3.1.2 Der Zahlungsverzug des Käufers hat automatisch die sofortige Fälligkeit aller fälligen Beträge für andere Lieferungen oder aus anderen Gründen zur Folge, wenn der Verkäufer die entsprechenden Verträge nicht kündigt. Alternativ ist der Verkäufer berechtigt, einige oder alle weiteren Lieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge auszusetzen.

3.1.3 Unter keinen Umständen dürfen Zahlungen in irgendeiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausgesetzt werden. Keine Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder aus Verzögerungen ergeben (mit Ausnahme der vom Verkäufer schriftlich anerkannten Verzögerungen), dürfen die pünktliche Zahlung durch den Käufer beeinträchtigen.

3.1.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer jederzeit Kreditfazilitäten vorzuenthalten oder die Höhe oder den Zeitraum des Kredits, den er ihm gewährt, zu begrenzen. Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Kredit gewährt hat, muss der Käufer spätestens 7 Tage nach schriftlicher Aufforderung des Verkäufers eine für den Verkäufer akzeptable Bankgarantie vorlegen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag ausreicht. Sollte der Käufer dies nicht tun, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.

3.2 Teillieferungen

Wenn Produkte in Teillieferungen geliefert oder Dienstleistungen in Etappen erbracht werden, kann der Verkäufer jede Teillieferung oder Etappe separat in Rechnung stellen, und der Käufer muss diese Rechnung gemäß diesen Bedingungen bezahlen.

3.3 Gerichtsverfahren

Für den Fall, dass der Verkäufer in einem Gerichtsverfahren, an dem der Käufer beteiligt ist, vollständig oder weitgehend erfolgreich ist, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren entstehen, zu erstatten, auch in dem Umfang, in dem diese Kosten den vom Gericht ausgesprochenen Kostenzuschlag übersteigen. Der Verkäufer kann sich auf diese Klausel berufen, unabhängig davon, ob der Käufer gegen das betreffende Urteil beim Berufungsgericht oder bei den Obersten Gerichten Berufung eingelegt hat. [oben]

4. VERPACKUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Der Verkäufer oder die Hersteller oder Anbieter des Verkäufers stellt/stellen dem Käufer schriftliche Anweisungen und/oder Hinweise für die sichere Verwendung der Produkte und Behälter des Verkäufers (z. B. Kisten, Fässer, Kartons oder Korbflaschen) und anderer Verpackungsarten zur Verfügung (weitere Exemplare sind auf Anfrage erhältlich). Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Kosten oder andere Ansprüche, die dadurch entstehen, dass der Käufer seine eigenen Behälter verwendet oder dass der Käufer die Waren, Behälter oder andere Verpackungen des Verkäufers nicht gemäß den schriftlichen Sicherheitsanweisungen und/oder Hinweisen verwendet.

4.2 Wenn der Verkäufer die Produkte an den Käufer liefert, stellt der Verkäufer sicher, dass alle Verpackungen in Form von Kisten, Fässern, Kartons, Korbflaschen usw. geeignet sind, die Produkte vor Beschädigungen während der Lieferung zu schützen. Der Verkäufer kann keine Haftung für Verluste oder Schäden übernehmen, die entstehen, wenn eine solche Verpackung für den weiteren Transport der Produkte oder anderer nicht mit den Produkten verbundenen Waren verwendet wird, und der Käufer muss sich davon überzeugen, dass die Waren für einen solchen Transport sicher verpackt sind.

5. TRANSPORT UND LIEFERUNG

5.1 Lieferzeit und -ort

5.1.1 Die Zeit für die Lieferung der Produkte und den Abschluss der Dienstleistungen wird so genau wie möglich angegeben, aber nicht garantiert. Für den Fall, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Waren oder Dienstleistungen zum angegebenen Liefer-/Abschlusszeitpunkt zu liefern bzw. zu erbringen, wird sich der Verkäufer nach Kräften bemühen, den Käufer über die Verzögerung zu informieren. Nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers erklärt sich der Käufer bereit, in gutem Glauben mit dem Verkäufer zu verhandeln, um ein neues Lieferdatum zu vereinbaren. Ungeachtet der Umstände kann eine zeitnahe Lieferung erst dann erfolgen, wenn der Käufer über alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auf dem Laufenden ist.

5.1.2 Sofern nicht anders vereinbart, liefert der Verkäufer an den im Vertrag angegebenen Standort. Die Annahme einer vom Käufer gewünschten änderung des Lieferortes liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers, und der Käufer haftet für alle zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer durch eine solche änderung entstehen.

5.2 Risiken im Zusammenhang mit Lieferung, Transport und Empfang

5.2.1 Wenn der Verkäufer Waren und Behälter/Verpackungen an den Käufer liefert, sind die Produkte, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ab Werk zu liefern. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Kosten oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport der Produkte und Behälter/Verpackungen vom Lieferort des Verkäufers zum Lagerort des Käufers.

5.2.2 Ungeachtet der Liefervereinbarungen, einschließlich Lieferungen frei Haus und ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel, erfolgt der Gefahrübergang der Produkte und/oder ihrer Verpackung auf den Käufer ab dem Versand aus den Lagern des Verkäufers. Dementsprechend reisen die Produkte und/oder ihre Verpackung auf Risiko des Käufers, der im Falle von beschädigten, verlorenen oder fehlenden Artikeln dafür verantwortlich ist, etwaige Vorbehalte mitzuteilen oder bei den zuständigen Transportunternehmen Abhilfe zu schaffen.

5.2.3 Wenn der Käufer die Waren beim Verkäufer abholt, ist der Verkäufer, auch wenn er jedes vom Käufer benutzte Abholfahrzeug inspizieren kann, nicht für Verluste oder Ansprüche verantwortlich, die dem Käufer aufgrund der Ungeeignetheit/Unangemessenheit des Fahrzeugs in irgendeiner Hinsicht entstehen.

5.2.4 Wenn der Käufer die Straßentankwagen, die zur Lieferung der Produkte an den Käufer verwendet werden, nicht unverzüglich entlädt, hat der Käufer den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verpflichtung zur Zahlung von Liegegeld oder ähnlichen Zahlungen, die dem Eigentümer/Betreiber des Straßentankwagens für die daraus resultierende Verzögerung geschuldet werden.

5.2.5 Wenn der Käufer Waren über ein Nebenabtrieb (Power Take Off)-Liefersystem erhält, liegt es in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass alle Betriebsanweisungen und Gesundheits- und Sicherheitsverfahren am Lieferort befolgt werden, und der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, Verluste, Kosten oder Schäden, die am und vom Ort der übergabe an die Anlage des Käufers verursacht werden.

5.2.6 Der Käufer unterschreibt einen Lieferschein „zur Annahme”, wenn die Produkte zur Lieferung bereitgestellt werden. Die Annahme erfolgt an der Türschwelle des Lieferortes. Jede Anweisung des Käufers an die Mitarbeiter des Verkäufers oder des Spediteurs des Verkäufers, die Produkte in seinen Einrichtungen zu erlauben oder eine Handhabung in irgendeiner Weise zu erlauben, erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers.

5.3 Menge

5.3.1 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, in einem Monat mehr als einen anteiligen Teil der angegebenen Höchstmenge zu liefern, die sich aus der Division dieser Höchstmenge durch die Gesamtzahl der in der Leistungsperiode enthaltenen Monate ergibt. Wenn es nach Ansicht des Verkäufers aus irgendeinem Grund zu einem Lieferengpass bei den genannten Produkten kommt, kann der Verkäufer seine verfügbaren Lieferungen auf einen oder alle seiner verschiedenen Kunden auf einer Basis aufteilen, die er für fair und praktikabel hält, ohne dass er für die Nichtlieferung der angegebenen Menge oder eines Teils davon haftet.

5.3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zu 5 % weniger oder mehr als die bestellte Produktmenge zu liefern, und der Käufer muss für d "e tatsächlich gelieferte Menge bezahlen. Volumen- oder Gewichtsmessungen unterliegen ebenfalls Schwankungen die sich aus den normalen Herstellungs- oder Verpackungsprozessen ergeben und der Käufer muss solche Abweichungen bis zu 5 % des angegebenen Maßes akzeptieren.

5.3.3 Die Nichtabnahme einer oder mehrerer Teillieferungen von vertragsgemäß gelieferten Produkten durch den Käufer berechtigt den Verkäufer den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.

5.3.4 Waren ab Lager werden unter dem Vorbehalt angeboten dass sie vor dem Erhalt der uneingeschränkten Annahme des Angebots des Verkäufers nicht anderswo verkauft wurden.

6. GARANTIEN

6.1 Der Verkäufer garantiert dass die Produkte den zum Lieferzeitpunkt vom Verkäufer veröffentlichten Spezifikationen bzw. den Spezifikationen des Herstellers (falls vorhanden) entsprechen. Der Verkäufer garantiert dass die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen mit den Standardspezifikationen des Verkäufers oder falls keine vorhanden sind mit den Standardpraktiken des Verkäufers konform sind. Der Käufer erkennt an dass der Verkäufer als Vertriebshändler für Produkte agiert die nicht unter der Marke des Verkäufers vertrieben werden (Wiederverkaufsprodukte).

"

6.2 DER VERKÄUFER GIBT KEINERLEI WEITERE GARANTIEN BEZÜGLICH DER PRODUKTE. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN ERSETZEN UND SCHLIESSEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS. DER VERKÄUFER SCHLIESST AUSDRÜCKLICH GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER MARKTGÄNGIGKEIT AUS.

6.3 Der Käufer ist daher allein dafür verantwortlich sich vor der Bestellung zu vergewissern dass die Produkte für den vom Käufer vorgesehenen Zweck geeignet sind. Der Käufer ist verpflichtet die Produkte unmittelbar nach der Lieferung auf die übereinstimmung mit der Bestellung hinsichtlich ihrer Menge und Qualität zu überprüfen. Diese Inspektion durch den Käufer findet in jedem Fall vor der Freigabe oder der Produktion eines Produktes statt. Der Käufer hat angemessene Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern dass eine Kontamination der Produkte die ohne Verschulden des Verkäufers während des Transports oder anderweitig verursacht wurde in den Produktionsprozess des Käufers gelangt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer ein vom Verkäufer geliefertes Produkt nicht in einem Produktionszyklus zu verwenden ohne vorab sicherzustellen dass das Produkt den erforderlichen Spezifikationen für die vorgeschlagene Produktion entspricht. Der Käufer erkennt an dass er sich beim Abschluss des Vertrages auf seine eigene Expertise und Wissen und nicht auf die des Verkäufers verlässt.

6.4 Empfehlungen für die Verwendung der Produkte technische Ratschläge die schriftlich oder mündlich erteilt werden oder die sich aus den Ergebnissen der vom Verkäufer durchgeführten Tests ergeben basieren auf dem aktuellen Wissensstand des Verkäufers zum jeweiligen Zeitpunkt. Der Verkäufer gibt keine Garantie weder ausdrücklich noch stillschweigend bezüglich der Gültigkeit der Empfehlungen oder der daraus erzielten Ergebnisse.

6.5 Sofern der Verkäufer dem Käufer nicht ausdrücklich bestätigt hat dass die Produkte zum Vermischen mit anderen Waren geeignet sind übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Vermischung der Waren mit anderen Waren und es liegt in der alleinigen und vollständigen Verantwortung des Käufers sicherzustellen dass die betreffenden Produkte und die zu verwendenden Behälter vollständig für eine solche Vermischung und/oder für den Transfer derselben geeignet sind. [oben]

7. REACH

7.1 Der Käufer stimmt zu alle seine Verpflichtungen gemäß der EU-Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung Bewertung Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH”) zu erfüllen. Insbesondere muss der Käufer dem Verkäufer alle neuen Informationen über die gefährliche Verwendung der Waren und die mögliche Unzulänglichkeit der empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen in Bezug auf die in ihnen enthaltenen Stoffe und/oder Gemische mitteilen.

7.2 Für alle gefährlichen Stoffe und Gemische die unter REACH fallen erhält der Käufer Sicherheitsdatenblätter die ein oder mehrere Expositionsszenarien enthalten können. Der Käufer prüft ob seine derzeitige Verwendung eines bestimmten Stoffes und/oder Gemisches durch das entsprechende Sicherheitsdatenblatt und die damit verbundenen Expositionsszenarien abgedeckt ist und ob der Käufer die auf dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt und den Expositionsszenarien beschriebenen Bedingungen erfüllt.

7.3 Identifizierte Verwendungen unter REACH stellen weder eine Vereinbarung über die entsprechende vertragliche Beschaffenheit der Waren noch einen vertraglich festgelegten Verwendungszweck dar.

7.4 Wenn der Käufer beabsichtigt einen gefährlichen Stoff und/oder ein gefährliches Gemisch außerhalb der im entsprechenden Expositionsszenario beschriebenen Bedingungen zu verwenden oder wenn die Verwendung des Käufers nicht durch dieses Expositionsszenario abgedeckt ist sollte der Käufer seine Verwendung und/oder Verwendungsbedingungen dem Verkäufer so bald wie möglich mitteilen. Der Verkäufer wird sich dann mit dem betreffenden Anbieter in Verbindung setzen um vom Anbieter des Stoffes und/oder des Gemisches das Expositionsszenario zu erhalten das die besonderen Verwendungsbedingungen des Käufers abdeckt. Jegliche Verwendung des Stoffes oder des Gemisches durch den Käufer außerhalb der speziell im Sicherheitsdatenblatt und dem damit verbundenen Expositionsszenario beschriebenen Bedingungen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers und der Verkäufer lehnt jegliche Haftung dafür ab.

7.5 Alternativ kann der Käufer eine eigene Registrierung für eine bestimmte Verwendung eines gefährlichen Stoffes beantragen und dem Verkäufer die Registrierungsreferenz mitteilen damit er weiterhin gefährliche Stoffe für Verwendungen liefern kann die im entsprechenden Expositionsszenario nicht identifiziert wurden.

7.6 Der Verkäufer kann dem Käufer gegenüber nicht haftbar gemacht werden falls er seinen Lieferverpflichtungen nicht oder nur verspätet nachkommt wenn das Versäumnis oder die Verzögerung darauf zurückzuführen ist dass die ordnungsgemäße Erfüllung der regulatorischen und rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit REACH durch die jeweiligen Mitteilungen des Käufers ausgelöst wurde. [oben]

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Das Versäumnis des Käufers die Produkte auf übereinstimmung mit den vom Verkäufer garantierten Spezifikationen gemäß Bedingung 6.3 zu prüfen löst die Haftung des Käufers für alle Folgen aus die hätten vermieden werden können wenn die Inspektion durchgeführt worden wäre. Auch die Annahme eines Produkts durch den Käufer dessen Spezifikationen nach Inspektion durch den Käufer nicht den Spezifikationen des bestellten Produkts zu entsprechen scheinen deckt die ursprüngliche Bestellung ab und ersetzt sie. Der Verkäufer ist unter den vorgenannten Umständen in keinem Fall haftbar.

8.2 AUSSER IN FÄLLEN GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINEM FALL FÜR ZUFÄLLIGE FOLGE- ODER INDIREKTE SCHÄDEN AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER UNABHÄNGIG DAVON OB DER ANSPRUCH AUS EINER TATSÄCHLICHEN ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DER GARANTIE EINER ENTSCHÄDIGUNG EINEM VERTRAGSBRUCH EINER PRODUKTHAFTUNG EINEM BEITRAG ODER EINER RECHTSTHEORIE ENTSTEHT (UNABHÄNGIG DAVON OB SIE VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR SIND ODER NICHT UND SELBST WENN DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT INFORMIERT WURDE DASS DER KÄUFER DASSELBE ERLEIDEN KÖNNTE) UND IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR ENTGANGENE GEWINNE KOSTEN ODER VERLUSTE DIE NICHT MIT DIREKTEN PHYSISCHEN SACHSCHÄDEN VERBUNDEN SIND FÜR ANSPRÜCHE DIE IM RAHMEN DES VERKAUFS VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN AN DEN KÄUFER GELTEND GEMACHT WERDEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.

8.3 AUSSER IN FÄLLEN GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN KEINEM FALL DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN DIE GEGENSTAND VON ANSPRÜCHEN DES KÄUFERS SIND.

8.4 Damit ein Anspruch aus dem Vertrag gültig ist muss der Käufer vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen im Vertrag einen solchen Anspruch innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt geltend machen an dem der Käufer die den Anspruch begründenden Fakten entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Kündigung oder Ablauf des Vertrages.

8.5 Der Käufer stimmt zu den Verkäufer seine Amtsträger Direktoren Vertreter und Mitarbeiter zu verteidigen freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen Forderungen Klagen und Klagegründen in Bezug auf Personen- oder Sachschäden an Dritten einschließlich Anwaltskosten und tatsächliche Kosten („Ansprüche”) die sich daraus ergeben und zwar im Umfang seiner Fahrlässigkeit oder nach der Lieferung der Produkte an den Käufer.

9. ANSPRÜCHE UND RECHTSMITTEL

9.1 Außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens ist die Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte ausschließlich und nach Wahl des Verkäufers auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte oder die Rückerstattung des Kaufpreises solcher Produkte beschränkt. Bei Mehr- oder Minderlieferungen besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers darin die überschüssigen Waren zurückzunehmen oder eine neue Lieferung ohne zusätzliche Kosten für den Käufer durchzuführen. Außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens ist die Haftung des Verkäufers für eine fehlerhafte oder fahrlässige Dienstleistung darauf beschränkt dass der Verkäufer die Dienstleistung erneut erbringt oder einen Betrag zurückerstattet der den für die Dienstleistung gezahlten Betrag nicht übersteigt oder falls die Dienstleistungen kostenlos erbracht wurden einen Betrag zahlt der den Betrag nicht übersteigt der für die Produkte gezahlt wurde auf die sich die Dienstleistungen in den 12 Monaten vor dem Eintritt der Haftung bezogen haben.

9.2 Jeglicher Anspruch auf Fehlmengen oder nicht konforme Produkte muss dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Produkts durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Jeglicher Anspruch wegen Nichtlieferung des Produkts muss innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum erfolgen an dem das Produkt geliefert werden sollte. Alle Ansprüche die nicht innerhalb dieser Fünf- (5)Tage-Frist in angemessener Weise feststellbar sind (einschließlich Ansprüche die nur bei der Verarbeitung der weiteren Herstellung der sonstigen Verwendung oder dem Weiterverkauf feststellbar sind) müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer beim Verkäufer eingehen. Der Nichterhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Anspruch innerhalb der geltenden Frist beim Verkäufer gilt als absoluter und bedingungsloser Verzicht des Käufers auf einen solchen Anspruch. Produkte dürfen nicht ohne die Genehmigung des Verkäufers zurückgegeben werden und der Transport für die Rückgabe wird vom Verkäufer nicht bezahlt es sei denn er hat dies im Voraus genehmigt.

9.3 Es kann keine Haftung für Transportschäden übernommen werden es sei denn der Käufer benachrichtigt den Standort von dem die Produkte bestellt wurden oder den üblichen Kundenvertreter des Käufers innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Produkte und bestätigt dies durch eine schriftliche Benachrichtigung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte. Wenn der Verkäufer über den Schaden an den Produkten in übereinstimmung mit dieser Bestimmung informiert wird repariert oder ersetzt der Verkäufer die Produkte nach seiner alleinigen Wahl.

10. HÖHERE GEWALT

10.1 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung die durch Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers („Ereignis höherer Gewalt”) verursacht wurde. Zu einem Ereignis höherer Gewalt gehören unter anderem (a) höhere Gewalt Krieg Aufruhr Feuer Explosionen überschwemmungen Streiks Arbeitskonflikte (auch innerhalb der eigenen Belegschaft) Aussperrungen gerichtliche Verfügungen Unfälle Produktknappheit unvorhergesehene Abschaltung wichtiger Versorgungsquellen Bruch von Maschinen oder Geräten Nichtverfügbarkeit oder Mangel an Materialien oder Fahrzeugen Ausfall oder Mangel der Stromversorgung das Versäumnis einer dritten Partei

10.2 Für den Fall dass der Verkäufer seine Verpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann ist er berechtigt den bereits gelieferten oder den noch lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Käufer ist verpflichtet diese Rechnung wie einen gesonderten Vertrag zu begleichen [oben].

11. BEENDIGUNG

Jede Bestellung oder Lieferung kann beendet oder ausgesetzt werden (a) von jeder Partei wenn ein Konkursverfahren von oder gegen die Partei eingeleitet wird (b) von einer Partei wenn die andere Partei ihre wesentlichen Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird wenn diese Nichterfüllung behebbar ist oder (c) vom Verkäufer wenn er Grund hat an der Fähigkeit oder Bereitschaft des Käufers für die Produkte zu zahlen zu zweifeln weil der Käufer nicht in der Lage ist auf erste Aufforderung des Verkäufers eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten. [oben]

12. PRODUKTVERANTWORTUNG

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden dass die Produkte auf eine Weise verwendet behandelt gelagert transportiert und entsorgt werden die der Sicherheit sowie dem Schutz von Personen Eigentum und Umwelt Rechnung trägt und sowohl den Empfehlungen des Herstellers als auch den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Käufer ist verpflichtet die Produkte in übereinstimmung mit (a) allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt der öffentlichen Gesundheit und zum Schutz von Menschen und Eigentum und (b) den Sicherheitsanweisungen des Käufers zu verwenden zu transportieren zu lagern und umzuwandeln. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden seine Mitarbeiter in den Verfahren zu unterweisen die für die Erfüllung der hier angegebenen Anforderungen erforderlich sind und dafür zu sorgen dass sie diese kennen und verstehen. Außerdem muss er sicherstellen dass seine Mitarbeiter angemessen in der Verwendung Handhabung Lagerung

13. EIGENTUMSVORBEHALT

13.1 Der Verkäufer behält das Eigentum an allen Produkten die gemäß diesen Verkaufsbedingungen an den Käufer verkauft werden bis der Verkäufer vom Käufer die vollständige Zahlung der Beträge erhält die er dem Verkäufer gemäß dem Vertrag und allen anderen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schuldet (einschließlich aller fälligen Beträge aus Verträgen die nach diesem Vertrag abgeschlossen wurden) unabhängig davon ob diese sofort fällig sind oder nicht.

13.2 Der Verkäufer kann jederzeit Produkte zurückholen deren Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist und der Käufer erteilt dem Verkäufer seinen Amtsträgern Mitarbeitern und Vertretern eine unwiderrufliche Lizenz zum Betreten des Geländes des Käufers mit oder ohne Fahrzeuge um sich entweder davon zu überzeugen dass die nachstehende Bedingung 13.4 vom Käufer erfüllt wird oder um Produkte zurückzuholen deren Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist.

13.3 Sollte der Verkäufer die Produkte gemäß Klausel 13.2 zurückholen erstattet der Verkäufer dem Käufer erst dann eine Vorauszahlung wenn er diesen Betrag mit dem Schaden verrechnet hat den der Käufer dem Verkäufer schuldet (entweder als Folge der Strafklausel oder für Kosten die für die Rückholung der Produkte und/oder deren Reparatur entstanden sind).

13.4 Bis das Eigentum an den Produkten unter diesen Bedingungen auf den Käufer übergegangen ist besitzt er die Produkte als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers. Der Käufer hat die Produkte getrennt von anderen Waren zu lagern und sicherzustellen dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers identifiziert werden können. Während der Zeit in der der Käufer die Produkte mit Zustimmung des Verkäufers besitzt kann der Käufer die Produkte im normalen Geschäftsverlauf als Auftraggeber verkaufen oder vermieten ohne dass der Verkäufer gegenüber der Person die mit dem Käufer handelt zu irgendeiner Haftung verpflichtet ist.

13.5 Bis zum jederzeit und ohne besonderen Grund zulässigen Widerruf des Verkäufers ist der Käufer berechtigt die Vorbehaltsprodukte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern zu verarbeiten oder umzugestalten. Im Fall eines Verkaufs tritt der Käufer hiermit seine daraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden auf Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ab. Werden die Vorbehaltsprodukte vom Käufer zusammen mit anderen nicht vom Verkäufer gelieferten Artikeln verkauft so gilt diese Abtretung nur bis zur Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsprodukte wie er in der Rechnung des Verkäufers angegeben ist. Bei Verarbeitung zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer erwerben wir das Miteigentum am neuen Produkt im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Käufer durch Verarbeitung Verbindung oder Vermischung Alleineigentum so überträgt er schon jetzt auf den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu dem der anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung Verbindung oder Vermischung. Bis zum jederzeit und ohne besonderen Grund zulässigen Widerruf durch den Verkäufer ist der Käufer berechtigt die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet seine Kunden über die Vorausabtretung zu benachrichtigen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

13.6 Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer unverzüglich über alle von Dritten ausgeübten Rechte an den Produkten die unter den Eigentumsvorbehalt fallen oder falls der Käufer davon Kenntnis hat über die Absicht Dritter ihre Rechte an den genannten Produkten auszuüben zu informieren.

13.7 Ist ein Eigentumsvorbehalt an einer ins Ausland versandten Sendung in der vorgenannten Form im betreffenden ausländischen Gebiet nicht zulässig so beschränken sich unsere vorstehend genannten Rechte auf den im Land des Käufers gesetzlich zulässigen Umfang. [oben]

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

14.1 Der Vertrag wird nach niederländischem Recht geregelt und ausgelegt ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen des niederländischen Rechts. Das übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Versandbedingungen entsprechen der Definition in den Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) Ausgabe 2010.

14.2 Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 14.3 werden alle Streitigkeiten Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche die sich aus oder in Verbindung mit einem Angebot einer Bestellung oder einem Kontakt ergeben durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der Internationalen Schiedsgerichtsordnung des Internationalen Zentrums für Streitbeilegung (Niederlande) beigelegt. Das Schlichtungsverfahren findet in Amsterdam (Niederlande) in englischer Sprache statt und der Schiedsspruch ist endgültig und bindend. Informationen die während des Schlichtungsverfahrens und des Schiedsspruchs offenbart werden unterliegen der Geheimhaltungspflicht in Abschnitt 15.2. Jede Partei kann auch ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf im Rahmen dieser Vereinbarung bei jedem zuständigen Gericht bis zur Einsetzung eines Schiedsrichters (oder bis zur Entscheidung des Schiedsrichters über die Begründetheit der Streitigkeit) einen vorläufigen Rechtsbehelf einlegen der zum Schutz der Rechte oder des Eigentums dieser Partei erforderlich ist.

14.3 Im Falle der Nichtzahlung klarer und fälliger Schulden durch den Käufer ist der Verkäufer ungeachtet der Bestimmungen in Bedingung 14.2 oben berechtigt ein Verfahren bei einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde in dem Land einzuleiten in dem der Käufer eingetragen ist oder in einem Land in dem der Käufer anderweitig über Vermögenswerte verfügen könnte. [oben]

15. SONSTIGES

15.1 Geistiges Eigentum

Alle Marken eingetragenen oder nicht eingetragenen Designrechte Urheberrechte vertrauliche Informationen wie z. B. Farbschemata Know-how und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art („Geistiges Eigentum”) an allen vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen sind Eigentum des Verkäufers und/oder seiner Anbieter. Der Verkäufer behält sich das Recht vor vom Käufer jederzeit zu verlangen dass er die Nutzung solcher Marken oder anderer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise unverzüglich einstellt.

15.2 Geheimhaltung

Der Käufer verpflichtet sich keine unbefugte Offenlegung von vertraulichen Informationen bezüglich der vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder des Vertrages vorzunehmen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen technischer kommerzieller oder sonstiger Art ob schriftlich oder mündlich mit Ausnahme solcher Informationen die öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder die auf andere Weise als durch die Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den Käufer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Der Käufer stellt sicher dass die Mitarbeiter des Käufers keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben. Der Käufer stellt sicher dass Mitarbeiter die wahrscheinlich Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten sich verpflichten diese Informationen im gleichen Umfang wie der Käufer gemäß dieser Vertraulichkeitserklärung vertraulich zu behandeln.

15.3 Trennbarkeit

Wenn eine Bestimmung eines Vertrages in einer Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird ist diese Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit in dem Maße nichtig wie sie dem dort geltenden Recht widerspricht und die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Die Parteien dieses Vertrages ersetzen eine solche Bestimmung durch eine gültige Bestimmung die in ihrer Wirkung der nicht durchsetzbaren Bestimmung nahe kommt wobei vernünftigerweise davon ausgegangen wird dass die Parteien den Vertrag auch mit dieser neuen Bestimmung abgeschlossen hätten.

15.4 Abtretung

Ein Vertrag oder die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag sind vom Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht abtretbar. Ein Vertrag (ganz oder teilweise) oder die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Verkäufer frei an Dritte abgetreten übertragen oder delegiert werden.

15.5 Verzicht

Die Verzögerung oder das Versäumnis einer Partei eine Vertragsbestimmung durchzusetzen oder auf deren strikte Einhaltung zu bestehen stellt keinen Verzicht oder eine sonstige änderung des Vertrages dar. Der Verzicht einer Partei auf ein Recht das bei einer Gelegenheit im Rahmen des Vertrags gewährt wurde stellt (a) keinen Verzicht auf ein anderes Recht (b) keinen dauerhaften Verzicht oder (c) keinen Verzicht auf dieses Recht bei einer anderen Gelegenheit dar.

15.6 Unabhängiger Auftragnehmer

Nichts was in diesen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag enthalten ist soll ein Joint Venture schaffen oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder eine andere Beziehung ähnlicher Art zwischen den Parteien begründen. Keine Partei ist befugt im Namen der anderen Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden.

15.7 übersetzung

Für den Fall dass die Bedingungen der niederländischen Version der Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu dieser deutschen Version der Verkaufsbedingungen stehen sollten haben die Bestimmungen der niederländischen Version der Verkaufsbedingungen Vorrang.

 

 

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